1. | Nothelferkurs | Vor der Einreichung des Lernfahrgesuchs muss der Nothilfekurs absolviert werden. Dieser dauert in der Regel ca. 10 Stunden und ist gültig für 6 Jahre. |
2.1 | Lernfahrausweis beantragen | Beantrage beim Strassenverkehrsamt den Lernfahrausweis Kategorie B. |
2.2 | Ärztliche Bestätigung auf Fahrtauglichkeit | darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein. |
3. | Theorieprüfung ablegen | Melde dich beim Strassenverkehrsamt für die Theorieprüfung an. |
4. | Lernfahrausweis erhalten | Wenn du die Theorieprüfung bestanden hast, bekommst du den Lernfahrausweis, welcher 2 Jahre gültig ist. |
5. | Fahrstunden nehmen | Um den heutigen Anforderungen des Strassenverkehres gerecht zu werden, empfiehlt es sich, durch einen professionellen Fahrlehrer begleitet zu werden. |
6. | Verkehrskundeunterricht absolvieren | Den Verkehrskundeunterricht kannst du bei mir besuchen. Er dauert 4 Abend à 2 Stunden. |
7. | Praktische Prüfung ablegen | Absolviere die praktische Fahrprüfung beim Strassenverkehrsamt. |
8. | Führerschein auf Probe | Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten muss innerhalb der ersten 12 Monate 1 Weiterausbildungskurs besucht werden. |
9. | obligatorische Weiterbildung (WAB-Kurs) | Der WAB-Kurs muss innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Fahrprüfung absolviert werden. |
10. | Unbefristeter Führerschein | Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der Probezeit und nach dem Besuch der eintägigen obligatorischen Weiterbildung auf Gesuch hin ausgestellt. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren. |
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